Allgemeines Vertragsrecht / Zivilrecht

 

Auch im allgemeinen Vertragsrecht, wie Kaufverträgen Dienst(leistungs)verträgen oder Werkverträgen sind wir Ihnen gerne behilflich. Vor allem im Kaufrecht haben die zahlreichen Verbraucherschutzvorschriften der jüngeren Vergangenheit für viel Unklarheit gesorgt. Hierauf müssen Verbraucher wie auch Unternehmer einstellen. Für Unternehmen ist etwa die wirksame Erstellung von AGB und deren regelmäßige Anpassung an die Rechtsprechung genauso unerlässlich wie für Verbraucher die Frage, wann sie zum Beispiel einen Vertrag widerrufen können und wann nicht. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es hierbei beispielsweise nicht generell und überall ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ob vorsorglich oder im akuten Streitfall - wie helfen Ihnen gerne. zurück zur Übersicht


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