Allgemeines Vertragsrecht / Zivilrecht
Auch im allgemeinen Vertragsrecht, wie Kaufverträgen
Dienst(leistungs)verträgen oder Werkverträgen sind wir Ihnen gerne
behilflich. Vor allem im Kaufrecht haben die zahlreichen Verbraucherschutzvorschriften
der jüngeren Vergangenheit für viel Unklarheit gesorgt. Hierauf
müssen Verbraucher wie auch Unternehmer einstellen. Für Unternehmen
ist etwa die wirksame Erstellung von AGB und deren regelmäßige
Anpassung an die Rechtsprechung genauso unerlässlich wie für Verbraucher
die Frage, wann sie zum Beispiel einen Vertrag widerrufen können und
wann nicht. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es hierbei beispielsweise
nicht generell und überall ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ob vorsorglich
oder im akuten Streitfall - wie helfen Ihnen gerne.
zurück zur Übersicht