Medizinrecht

 

Wir betreuen Ärztinnen und Ärzte sowohl hinsichtlich der stetigen Probleme im Rahmen der Festanstellung etwa in Krankenhäusern als auch die selbständigen Medizinerinnen und Mediziner in der eigenen Praxis. Wenn Sie Ihre Praxis an den Junior übertragen möchten oder gemeinsam mit Kollegen eine Sozietät gründen möchten, so beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen die notwendigen Verträge, welche vor allem unter standesrechtlichen Gesichtspunkten oftmals problembehaftet sind. Auch spielt das ärztliche Berufsrecht oft bei der Außendarstellung und beabsichtigten Werbemaßnahmen eine große Rolle. Ferner beraten wir Sie in medizinischen Haftungsfragen. Wir führen zu medizinrechtlichen Fragestellungen auch Inhouseschulungen und allgemeine Vortragsveranstaltungen in Krankenhäusern durch.

Ebenfalls vertreten wir Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind, im Rahmen von Arzthaftungsprozessen. Durch medizinisch-fachliche Unterstützung unserer Berater haben wir zugleich die Möglichkeit, kostenträchtige Privatgutachten erst einmal zu vermeiden, um Ihre Ansprüche schon außergerichtlich und damit möglichst zügig umsetzen zu können. zurück zur Übersicht


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