Flatrate-Beratung
Herbei vereinbaren wir für die außergerichtliche
Tätigkeit eine pauschale Vergütung, im Gegenzug erhalten Sie dafür
eine fest vereinbarte Stundenzahl an anwaltlicher Dienstleistung auf verschiedene
Rechtsgebiete bezogen. Egal, ob Sie Verträge überprüft haben
möchten, eine Nachfrage am Telefon haben oder eine wirkliche Rechtsstreitigkeit
droht. Hierbei ist vor allem Ihr Rechtsberatungsbedarf von Bedeutung. Je
nach dem, wie viele Probleme Sie durchschnittlich im Monat haben, kann sich
eine solche Flatrate für Ihr Unternehmen deutlich günstiger darstellen,
als wenn eine Vergütung im Einzelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
stattfindet. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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