Flatrate-Beratung

 

Herbei vereinbaren wir für die außergerichtliche Tätigkeit eine pauschale Vergütung, im Gegenzug erhalten Sie dafür eine fest vereinbarte Stundenzahl an anwaltlicher Dienstleistung auf verschiedene Rechtsgebiete bezogen. Egal, ob Sie Verträge überprüft haben möchten, eine Nachfrage am Telefon haben oder eine wirkliche Rechtsstreitigkeit droht. Hierbei ist vor allem Ihr Rechtsberatungsbedarf von Bedeutung. Je nach dem, wie viele Probleme Sie durchschnittlich im Monat haben, kann sich eine solche Flatrate für Ihr Unternehmen deutlich günstiger darstellen, als wenn eine Vergütung im Einzelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stattfindet. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. zurück zur Übersicht


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