Vergütungsvereinbarungen

 

Je nach Fallgestaltung kann eine von der Gebührenordnung abweichende Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Hier ist zu beachten, dass ein Unterschreiten der gesetzlich vorgesehenen Gebühren nur in außergerichtlichen Fällen möglich ist.

Die Honorarvereinbarung: die Stundensätze unserer Kanzlei bewegen sich zwischen 160 € und 250 € zzgl. MwSt. je nach Schwierigkeitsgrad und voraussichtlichem Umfang der Angelegenheit. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Stundenbasis für Anwalt und Mandant viele Vorteile in sich trägt. Sie können sich auch mit vielen kleineren Problemen an uns wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Rechnungen zu erhalten, nur weil der Streitwert hoch ist.

Pauschalhonorare: dort, wo wir abschätzen können, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird, kann eine Vergütung auf Basis eines Pauschalpreises vereinbart werden, was vor allem beim Erstellen von Verträgen oder regelmäßigen Controllings eine Rolle spielt.


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