Der erste Gang zum Anwalt

 

Der Schritt zum Anwalt ist in der Regel mit einem Problem verbunden, bei welchem wir Sie gerne mit persönlicher und rechtlicher Hilfe unterstützen. Wer zum ersten Mal den Weg zum Rechtsanwalt einschlägt, tut dies erfahrungsgemäß oft mit einer gewissen Unsicherheit. Wie läuft eine Beratung oder weitergehende Tätigkeit ab, was muss man alles von sich preisgeben und vor allem: was kostet die Dienstleistung? Wir möchten Ihnen eine kleine Hilfestellung leisten und Ihnen den Weg in unsere Kanzlei erleichtern.

Je früher desto besser

 

Warten Sie mit dem Gang zum Anwalt bitte nicht bis zum Eingang einer Klage oder eines anderen gerichtlichen Schreibens. Außergerichtlich lassen sich viele Dinge klären und eventuell auch unnötige Kosten sparen. Für einen ersten Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen oder bei Ihnen, in dem wir Ihnen auch einen ersten Überblick über die gesamte Rechts- und Sachlage geben, können wir zuvor telefonisch auch das genaue Honorar vereinbaren. Fragen Sie schon im ersten Telefonat nach den Kosten der Erstberatung, die einzelfallabhängig zwischen 80 und 160 Euro netto liegen. Hierzu stehen Ihnen auf unserer Homepage weitere Informationen zur Verfügung, wodurch Sie sich einen Überblick über die Kosten eines Rechtsanwalts verschaffen können. Viele Dinge lassen sich schon im Vorfeld eines Anwaltsbesuchs erledigen. Dazu stellen wir Ihnen einige hilfreiche Unterlagen, wie etwa unseren Aufnahmebogen für Mandanten im Downloadbereich zur Verfügung. Diese können wertvolle Zeit für das persönliche und individuelle Gespräch sparen.

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